HAFTPFLICHT
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die einen Großteil der Risiken absichert, welche aus dem Betrieb eines Unternehmens entstehen. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie diejenigen Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer auch alle übrigen Betriebsangehörige der Firma. Der Versicherungsnehmer wird von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz freigestellt, unbegründete Forderungen werden abgewehrt, notfalls auch gerichtlich.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei reinen Vermögensschäden, (also weder Personen noch Sachen nehmen Schaden) und bei den sog. Erfüllungsschäden, das sind Schäden, die aus der Erfüllung des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Versicherungsnehmer) entstehen.
Beispiel: Ein Bauhandwerker hat den Auftrag, eine Terrasse anzulegen. Der Unterbau wird unsachgemäß abgedichtet, es entsteht ein Wasserschaden am Haus. Der Schaden am Haus wird bezahlt, nicht jedoch die Aufwendungen zur Schadensermittlung und die Neuverlegung der Terrasse.
Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko aufweisen, Vermögensschäden anzurichten. Dazu gehören z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher eigentlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Produkthaftpflicht
Die (konventionelle) Produkthaftpflichtversicherung ist üblicherweise Teil der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung und deckt – wie auch die Betriebshaftpflicht – in aller Regel Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden entstehen.
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung leistet bei Schadensersatzsprüchen, die sich auf ein mangelhaftes Erzeugnis oder ein Produkt gründen, dem die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Abgesichert sind in diesem Zusammenhang unter anderem Schäden, die durch die Weiter- und Endverarbeitung dieser Fehlprodukte entstanden sind, vor allem auch, wenn während des Verarbeitungsprozesses andere Erzeugnisse damit in Berührung und zu Schaden kommen.
Beispiel: das Endprodukt Wurst ist unverkäuflich, da das vom Wursthersteller gekaufte und verwendete Gewürz viel zu scharf ist.
BETRIEBSINHALT
Betriebsinhaltsversicherung
Die Betriebsinhaltversicherung sichert das Inventar gegen bestimmte Gefahren ab, i.d.R. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl Versichert sind Schäden an Inventar, Waren und Vorräten.
ERTRAGSAUSFALL - BETRIEBSUNTERBRECHUNG
Ertragsausfall-/Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Ertragsausfall-/ Betriebsunterbrechungsversicherung wird meist zusammen mit der Betriebsinhaltversicherung abgeschlossen und tritt ein, wenn aufgrund eines versicherten Sachschadens z.B. Feuer, der Betrieb nicht wie bisher weitergeführt werden kann. Erstattet werden die laufenden Kosten (Mieten, Löhne/Gehälter, Zinsen) und entgangene Gewinne.
TECHNISCHE VERSICHERUNGEN
Technische Versicherungen sichern Unternehmen gegen unvorhergesehene Ereignisse ab und sind Allgefahrendeckungen. Technische Versicherungen sind:
Bauleistungsversicherung
In der Entstehungsphase einer Immobilie sind Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile durch die Versicherung abgesichert. Das gilt sowohl für den Roh- und Ausbau, als auch für An- und Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen eines Gebäudes.
Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung ist eine technische Versicherung. Sie stellt eine Art „Vollkaskoversicherung“ für Maschinen oder Technische Anlagen dar, deren Versicherungsinhalt im Vorfeld eines Vertrages jedoch genau erörtert werden muss. Bei einer solchen Versicherung ist zu beachten, dass grundsätzlich nur unvorhergesehen Schäden versichert werden können.
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung deckt alle Gefahren ab, die durch menschliches Versagen, die Böswilligkeit Dritter, Diebstahl oder Blitzeinschläge entstehen können. Sie ist eine wichtige Sachversicherung, die besonders wegen der enormen Entwicklungen im Elektronik- und Datenträgerbereich immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Beispiel: Der volle Kaffeebecher fällt um und läuft über die Tastatur in den Laptop.
Photovoltaikversicherung
Eine Photovoltaikversicherung schützt die Anlage vor potenziellen Schäden, die nicht nur den Betrieb, sondern auch die Rentabilität gefährden können. Grundsätzlich ist sie für jeden empfehlenswert, der eine Photovoltaikanlage unterhält. Die hochmoderne und auch hochpreisige Technik kann so entsprechend abgesichert werden.
TRANSPORT
Transportversicherung
Sämtliche Gefahren, welchen die Güter während ihres Transports ausgesetzt sind, gelten im Rahmen der Transportversicherung als versichert. Durch individuelle Regelungen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder erweitert werden. Es gibt verschiedene Deckungserweiterungen, die je nach Bedarf zusätzlich abgeschlossen werden können. Im Schadenfall erstattet der Transportversicherer den kompletten Warenwert, die Feststellungs- und Schadenminderungskosten und alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen.
RECHTSSCHUTZ
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen eine existenziell wichtige Versicherung, da ein Gerichtsverfahren immer ein besonders hohes finanzielles Risiko darstellt. Unberechtigte Ansprüche müssen zum Teil auf rechtlichem Weg geklärt werden. Die Versicherung deckt die Kosten für den eigenen Anwalt, wenn erforderlich auch die Kosten der Gegenseite sowie Gerichtskosten.
Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in verschiedene Unterbereiche und hilft u.a. bei arbeitsrechtlichen und sozialgerichtlichen Streitigkeiten, in Steuergerichtssachen, bei Schadensersatzklagen usw. Der Verkehrsrechtsschutz tritt ein bei Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen, wie z.B. Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug. Auch Ansprüche aus Miet-, Eigentums- und Pachtfragen, nachbarrechtliche Streitfragen oder Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden können durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Ebenso gibt es einen Ehe-Rechtsschutz und einen Unterhaltsrechtsschutz sowie einen erweiterten Strafrechtsschutz, der insbesondere für Firmen und Selbstständige infrage kommt.
VERMÖGENSSCHADEN
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet ausschließlich Schutz gegen Vermögensschäden. Sämtliche Sach- oder Personenschäden sind nicht eingeschlossen. Werden unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten erhoben, werden diese, wie auch bei allen anderen Haftpflichtversicherungen, abgewehrt.
Erfüllungsleistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dazu gehört beispielsweise der Aufwand für die Neuerstellung oder Berichtigung einer fehlerhaften Buchhaltung. Ebenso nicht versichert ist der Tatbestand der wissentlichen Pflichtverletzungen oder durch Veruntreuung entstandene Schäden.
Wer beruflich oder ehrenamtlich Auskünfte erteilt, Dienstleistungen durchführt, Rat gewährt, Verträge vermittelt, Urkunden anfertigt, Gutachten erstellt oder Gelder von Dritten verwaltet, sollte auf jeden Fall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler ist sie Pflicht.
DIRECTORS-AND-OFFICERS-VERSICHERUNG
D&O-Versicherung
D&O–Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Unternehmerische Entscheidungen können sich im Nachhinein als falsch erweisen und die verantwortlichen Führungskräfte sind dann häufig persönlich haftbar. Eine D&O-Versicherung sichert Entscheider ab und gibt ihnen die Rückendeckung, die sie für verantwortliches Handeln benötigen. Die D&O-Versicherung bietet jedoch nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht aber für das Unternehmen selbst, das eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt. Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist also die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Erweisen sich diese Ansprüche als begründet, so erfolgt die Freistellung und damit eine Befriedigung der geschädigten Gesellschaft (Bilanzschutz).
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
Betriebliche Altersversorgung
Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber kann sich an dieser betrieblichen Altersversorgung beteiligen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Entscheidet er sich dagegen, kann der Arbeitnehmer die Beiträge selbst als Entgeltumwandlung zahlen. Es gibt fünf Durchführungswege: Die Unterstützungskasse. die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Direktzusage oder Pensionszusage und den Pensionsfonds.
Welcher Durchführungsweg gewählt werden sollte, ist abhängig von steuer- und handelsrechtlichen Faktoren, von der Personalstruktur und unternehmensspezifischen Gegebenheiten. Da die betriebliche Altersversorgung ein komplexes Gebiet mit vielen Möglichkeiten ist und die Entscheidung weitreichende und langfristige Folgen für das Unternehmen hat, muss die Entscheidung, welchen Durchführungsweg man wählt, gründlich überlegt sein.
Von allen anerkannten Durchführungswegen für die betriebliche Altersvorsorge ist der über die Unterstützungskasse der älteste. Es handelt sich dabei um eine rechtsfähige und eigenständige Versorgungseinrichtung, einen eingetragenen Verein, eine Stiftung oder GmbH, die mit einem speziellen Vermögen ausgestattet ist. Der Arbeitgeber zahlt bei diesem Modell einen festgelegten Betrag an die Unterstützungskasse, wobei diese Zahlungen entweder aus der Entgeltumwandlung, also dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, stammen oder arbeitgeberfinanziert sind, also von der Firma getätigt werden. Die Unterstützungskasse übernimmt dann die Organisation und Anlage dieser Beiträge sowie die Auszahlung der Rentenleistung im Auftrag des Arbeitgebers. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Leistungsgewährung, weshalb der Arbeitgeber im Zweifelsfall für die Leistungen verantwortlich ist. Sollte dieser insolvent werden, genießen Arbeitnehmer jedoch Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der Arbeitgeber muss an diesen entsprechend Beiträge leisten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg liegt darin, dass die Zahlungen an die Unterstützungskasse bilanzneutral sind, da das Kapital ausgelagert wird und keine Rückstellungen gebildet werden müssen.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten per Gruppen- oder Einzelvertrag ab. Er ist Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Direktversicherung ist die meist genutzte Form der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer, die Beiträge
sind bis zu 7.008 Euro im Jahr, 584 Euro monatlich steuerfrei sowie bis zu 3.504 Euro im Jahr oder 292 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Der bisherige zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 Euro im Jahr entfällt. Alte pauschal besteuerte Verträge (nach § 40 b EStG), die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, werden auf das steuerfreie Volumen angerechnet.
Ab 2018 gilt zusätzlich der sogenannte Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro brutto im Monat. D. h. Arbeitgeber werden staatlich gefördert, wenn sie solchen Arbeitnehmern einen Zuschuss von mindestens 240 bis höchstens 480 Euro im Jahr für ihre bAV zahlen. Schließt ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ab, so muss ihm der Arbeitgeber einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrages zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Vereinbarungen gilt das ab dem Jahr 2022.
Da die aufzubringenden Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden, erfolgt die Besteuerung dann bei Rentenbezug. Die aufzubringenden Aufwendungen kann der Arbeitgeber von den Betriebsausgaben abziehen. Die Rente wird von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt, bei korrekter Durchführung entsteht dem Unternehmer kein Risiko.
Wird die betriebliche Altersvorsorge mittels Pensionskasse vorgenommen, so ergibt sich daraus ein rechtlicher Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen für Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen. Pensionskassen treten als rechtlich selbstständige Unternehmen auf, aufsichtsrechtlich handelt es sich jedoch um Versicherungen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden. Ihre Finanzierung erfolgt über Vermögenserträge und Zuwendungen der Trägerunternehmen. Genau wie bei Direktversicherungen muss auch hier der Erhalt des Kapitals abgesichert sein.
Bei der Pensionszusage oder Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Beschäftigten bei Eintritt ins Rentenalter eine im Vorfeld vereinbarte Leistung zu zahlen. Dies geschieht meist durch eine betriebliche Rente, die monatlich fällig wird. Um diese Verpflichtung später finanzieren zu können, bildet er Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Sinnvollerweise schließt er zur Erfüllung der späteren Rentenansprüche eine Lebensversicherung ab, die Beiträge sind Betriebsausgaben. Zwar unterliegt die Direktzusage keiner staatlichen Aufsicht oder Anlageregulierung, im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer aber geschützt. In diesem Fall tritt der PSVaG an die Stelle des Arbeitgebers und übernimmt dessen Leistungsverpflichtung. Die Beiträge an den PSV zahlt wieder der Arbeitgeber.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung wird vor allem für Geschäftsführer und leitende Angestellte genutzt, Beiträge und Rückstellungen sind bilanzrelevant und es ist daher ratsam, die steuerlichen Aspekte genau zu prüfen.
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer wie bei der Direkt- und Unterstützungskassenzusage über den PSVaG abgesichert.
GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG
Gruppenunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz, wenn der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle passiert ist oder mit der Arbeit im Zusammenhang steht. Eine Gruppen-Unfallversicherung, geht über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung hinaus, sie gilt rund um die Uhr und weltweit. Damit werden Sie und Ihre Mitarbeiter deutlich besser vor einem unfallbedingten Ausfall geschützt.
Eine Gruppenunfallversicherung bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen optimalen Schutz.
Ist die Firma der Versicherungsnehmer und ist kein Direktanspruch der versicherten Personen vereinbart, stehen die Rechte aus dem Vertrag dem Arbeitgeber zu (Regelfall). Die vom Arbeitgeber laufend gezahlten Beiträge sind dann kein Arbeitslohn und unterliegen zum Zeitpunkt der Beitragszahlung nicht dem Lohnsteuerabzug. Im Leistungsfall kommt es dann zu einer nachträglichen Besteuerung der anteiligen Beiträge, nicht der Leistung! Dies gilt sowohl für Kapital- als auch für Rentenleistungen und unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen oder außerberuflichen Bereich eingetreten ist. Werden beispielsweise 100.000 Euro Invaliditätsleistung ausgezahlt und hat der Arbeitgeber für die verletzte Person 5 Jahre monatlich 100 Euro gezahlt, dann müssen 6.000 Euro versteuert werden.
BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Dabei schließt der Arbeitgeber in der Regel für seine gesamte Belegschaft eine Zusatzversicherung bei einem privaten Anbieter ab. Die individuellen Tarifbausteine der betrieblichen Krankenversicherung sind meist modular ausgerichtet, dies bietet dem jeweiligen Unternehmen die Möglichkeit, die verschiedenen Leistungsspektren an den Betrieb, seine speziellen Rahmenbedingungen und die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen. Anbieter betrieblicher Krankenversicherungen stellen in der Regel folgende Produkte bereit: Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, Leistungen beim Heilpraktiker, etc.