HAFTPFLICHT
Private Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen generell sind im Ernstfall existenzrettend. Jeder braucht eine private Haftpflichtversicherung, denn er haftet per Gesetz für Schäden, die er jemand anderes zufügt, Eltern haften für Ihre Kinder. Die Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Ansprüche, prüft aber auch, ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Falls dies nicht der Fall ist, wehrt sie diese ab. Falls Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden übernimmt die Versicherung die Kosten.
Haus- und Grundstückshaftpflicht
Der Eigentümer von vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern haftet für Schäden Dritter, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z. B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht), wenn beispielsweise ein Sturm einen Dachziegel auf das Auto vom Nachbarn weht oder ein Fußgänger auf dem schneebedeckten Gehweg vorm Haus ausrutscht.
Tierhalterhaftpflicht
Dieser Versicherungsschutz empfiehlt sich zwingend, da der Halter laut Gesetz für alle Schäden, die das versicherte Tier verursacht hat, in ihrem vollen Umfang haftet, insbesondere gilt dies auch für Schäden, die ohne das Verschulden des Halters passieren.
Gewässerschadenhaftpflicht
Diese schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er als Inhaber einen Schaden verursacht hat und daraus in Anspruch genommen wird. Z.B. wenn Heizöl aus einem defekten Tank ins Erdreich sickert.
HAUSRAT
Hausratversicherung
Zum Hausrat gehört alles, was sich im Haus oder in der Wohnung befindet, nicht nur Möbel, sondern beispielsweise auch Geschirr, Kleidung, Lebensmittel, also Ihre ganze Habe. Bis zu bestimmten Grenzen auch Wertpapiere, Bargeld und Schmuck. Entsteht ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl, so wird der Wiederbeschaffungspreis gezahlt, Sie erhalten also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt. Versicherbar sind auch Elementarschäden, d.h. Wasser, das von außen kommt (im Gegensatz zu Leitungswasser), hier ist aber immer ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
GEBÄUDE
Gebäudeversicherung
Diese Versicherung ist ein Muss für alle Hausbesitzer, bei Finanzierungen verlangen die Banken den Nachweis der Feuerversicherung. Versichert werden üblicherweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, inzwischen vermehrt auch Elementarschäden (s.o.). Sie ersetzt den Schaden und auch die daraus entstandenen Folgeschäden, z.B. aufgequollenes Parkett nach einem Leitungswasserschaden in der Fußbodenheizung
RECHTSSCHUTZ
Für sein Recht mit rechtlichen Mitteln zu kämpfen, ist in der Regel teuer. Eine gute Rechtsschutzversicherung bewahrt Versicherte jedoch vor den hohen Gerichts- und Anwaltskosten. Zumeist zahlt sich der Jahresbeitrag für die Versicherung schon beim ersten Gespräch mit dem Anwalt aus.
Privatrechtsschutz
Schützt private Bereiche des Lebens, etwa beim Streit mit staatlichen Einrichtungen oder Behörden, wie z.B. Krankenkasse oder Finanzamt, beim Kauf von Möbeln oder Multimediageräten oder bei einer Schmerzensgeldforderung nach einem Skiunfall.
Verkehrsrechtsschutz
Ist hilfreich für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, etwa bei Verkehrsunfällen und Streit mit der Kfz-Werkstatt oder bei einem Bußgeldbescheid und drohenden Punkten in Flensburg.
Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz
Ist beispielsweise wichtig bei unberechtigter Kündigung oder ausstehenden Gehaltszahlungen.
Rechtsschutz für Mieter
Schützt bei Streitigkeiten um die gemietete Wohneinheit, zum Beispiel bei Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf, bei der selbstbewohnten Immobilie beispielsweise bei Streitigkeiten wegen der Grundsteuer.
Rechtsschutz für Vermieter
Hilft bei Konflikten mit Mietern, beispielsweise bei Mietrückständen und Mietnomaden.
Internet-Rechtsschutz
Egal ob Smartphone, Buch oder sogar Lebensmittel: Immer mehr Verträge werden online geschlossen. Auch Handwerker oder Urlaube werden immer öfter übers Internet gebucht. Bei Streitigkeiten um Online-Verträge, etwa wenn Ware beschädigt angekommen ist, bietet der Internet Rechtsschutz vollen Vertragsrechtsschutz wie bei Rechtsschutzversicherungen üblich. Darunter fallen auch Streitigkeiten um Online-Banking.
Unterhalt-Rechtsschutz
Diesen Rechtsschutz können Sie in Anspruch nehmen, wenn z.B. das Sozialamt von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung Ihrer Eltern in einem Altenheim fordert, ohne Ihre Belastungen gebührend zu berücksichtigen. Des Weiteren, wenn Sie wegen einer angeblichen Vaterschaft Unterhalt zahlen sollen oder wenn ein Kind Unterhaltsansprüche für eine nicht mehr erforderliche weitere Ausbildung geltend macht. Es werden die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten mit bis zu 30.000 € Versicherungssumme je Rechtsschutzfall übernommen.
Bauherren-Rechtsschutz
Neu auf dem Markt ist der Bauherren-Rechtsschutz, er sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren und schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits.
AUTO/KFZ
Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst zu verantworten haben: Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", d.h. Sie bekommen eine neue Scheibe. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Schäden oder Vandalismusschäden. Bei Letzteren handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht hat. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
UNFALL
Unfallversicherung
Unfallgefahren lauern überall und jederzeit. Gott sei Dank sind bleibende Gesundheitsschäden nicht die Regel. Dennoch bleibt es nicht aus, dass Betroffene sich so schwer verletzen, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer körperliche
Beeinträchtigungen haben. Die private Unfallversicherung leistet im Gegensatz zur gesetzlichen bei jedem Unfall, in der Freizeit und im Beruf, jederzeit und überall auf der Welt und ab jedem messbaren Invaliditätsgrad, während bei der gesetzlichen die Invalidität mindestens 20% betragen muss. Sie kann die zum Teil beträchtlichen Einkommensverlusten und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen.
VORSORGE (ALTER - RENTE)
Die gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahrzehnten immer weniger zum Leben reichen. Um den Lebensstandard im Alter in etwa zu halten, müssen Beschäftige privat vorsorgen. Bei der privaten Altersvorsorge können Arbeitnehmer staatliche Förderung in Anspruch nehmen und zusätzlich rein privat vorsorgen.
Ausbildungsversicherung
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich eigentlich um eine kleine Kapital-Lebensversicherung, die aber meist zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt wird.
Neben der Versicherungssumme soll diese Versicherung aber noch ein weiteres Risiko abdecken, nämlich den Tod der Eltern. Sterben die Eltern, so übernimmt der Versicherer die restlichen Beiträge bis zum Auszahlungszeitpunkt, sodass das Kind eine finanzielle Grundlage beim Start ins Berufs- bzw. Ausbildungsleben erhält.
Es gibt mittlerweile aber auch andere Sparformen für Kinder. Man kann bereits heute für seinen Nachwuchs einen Grundstein zur Altersvorsorge legen und mit einem geringen Beitrag durch die lange Laufzeit einen Teil der Altersvorsorge absichern. Die Modelle sind mittlerweile so flexibel, dass auch die Eltern davon profitieren, wenn das Geld für Ausbildung und Studium des Kindes doch nicht benötigt wird. Dann nämlich können solche Verträge in eine Rentenversicherung für das Kind oder die Eltern umgewandelt werden.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung verzichtet auf staatliche Zulagen und Förderungen, allerdings unterliegt sie damit auch keinerlei Auflagen. Sie sind immer Herr Ihres Vermögens, können es sich jederzeit ganz- oder teilweise auszahlen lassen, können Zuzahlungen veranlassen, es beleihen oder beitragsfrei stellen. Damit stellt ein Privatvertrag eine wertvolle Form des Sparens da, insbesondere wenn Sie einen flexiblen Vertrag wünschen.
Riester-Rente
Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Rente, der Staat fördert sie mit Zulagen und mit Steuervorteilen. Die volle persönliche Zulage beträgt seit 2018 175 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es jährlich bis zu 300 Euro Extraprämie. Die volle Zulage erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie zusammen mit den Zulagen 4% Ihres Bruttogehalts in einen Riestervertrag einzahlen. Sie können pro Jahr bis zu 2.100 Euro der Einzahlungen in den Riester-Vertrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Gegenzug müssen Sie Ihre Einkünfte aus dem Riester-Vertrag im Alter versteuern.
Rürup-Rente
Die Rürup- oder Basisrente soll Vergleichbares leisten wie die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke (Basisvorsorge). Beiträge bis zu einer Höhe von 26.528 Euro lassen sich als Vorsorgeaufwendungen seit 2023 zu 100% steuerlich absetzen (Stand 2023). Für Ehepartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 53.056 Euro.
Die Rürup-Rente eignet sich für Selbstständige, die gut verdienen und eine private, aber staatlich geförderte Vorsorge wünschen statt einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer bereits anders vorsorgt und Geld übrig hat, kann die Altersrente mit einem Rürup-Vertrag aufstocken und Steuervorteile nutzen. Der wichtigste Unterschied zu einer nicht geförderten privaten Rentenversicherung: Das angesparte Kapital lässt sich bei einer Rürup- oder Basisrente nicht auszahlen. Es soll ausdrücklich der Altersvorsorge dienen; deshalb zahlt es der Versicherer immer als lebenslange Rente aus. An dieser Stelle funktioniert der Rürup-Vertrag also ähnlich wie die gesetzliche Rente.
Betriebliche Altersvorsorge
Diese Art der sinnvollen Altersversorgung finden Sie unter den gewerblichen Versicherungen auf unserer Website erläutert.
Sterbegeldversicherung
Für die eigene Bestattung rechtzeitig vorzusorgen, fällt meistens nicht gerade leicht - der Gedanke daran wird oft verdrängt. Mit der Sterbegeldversicherung können Sie diese Kosten durch eine fest vereinbarte Versicherungssumme abdecken, die im Todesfall - zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile - ausbezahlt wird.
RISIKOLEBENSVERSICHERUNG
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung soll für die Hinterbliebenen das finanzielle Risiko des Todes der versicherten Person abmildern oder minimieren. Es wird kein Kapital angespart. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme ausbezahlt; tritt der Versicherungsfall nicht ein, endet der Vertrag ohne Zahlung.
BERUFSUNFÄHIGKEIT
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie mit dem Verdienst aus Ihrem Beruf Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unabdingbar. Der Staat zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente und die auch nur dann, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten können. Ein Jurist z. B., der 3 Stunden als Pförtner arbeiten kann, geht leer aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie weniger als 50% Ihrer täglichen Arbeit in Ihrem Beruf verrichten können, und das voraussichtlich für mindestens 6 Monate, die Ursache ist unerheblich.
Da der Gesundheitszustand maßgeblich dafür ist, ob Sie eine BU bekommen, ist es sinnvoll, diese möglichst früh abzuschließen.
KRANKENVERSICHERUNG
Private Vollversicherung
Für alle Pflichtversicherten und auch freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ein Beitragssatz von durchschnittlich 15,5 %. Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) kann eine Menge Geld eingespart werden. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall. Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis.
Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen. Man schließt einen Vertrag ab und diese vereinbarten Versicherungsleistungen können von dem Versicherer nicht eigenmächtig geändert werden, im Gegensatz zur denen in der GKV, die immer wieder die Leistungen reduziert, z.B. im Zahnbereich. Auch sind die Leistungen bei den verschiedenen gesetzlichen Kassen relativ identisch, jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen. Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.
Versichern in der PKV können sich Selbstständige und Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 im Jahr 2023 liegen.
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist immer sehr genau zu überlegen, viele Faktoren spielen eine Rolle. Eine pauschale Aussage, für wen es sich lohnt und wer in der GKV besser aufgehoben ist, kann man nicht machen.
Private Zusatzversicherung
Jeder gesetzlich Versicherte kann freiwillig private Zusatzversicherungen abschließen. Im Zahnbereich, für Heilpraktikerleistungen und den stationären Aufenthalt im Krankenhaus bieten die verschiedenen Gesellschaften eine Fülle von Möglichkeiten. Auch hier entscheidet jeder selbst über den Umfang und die Höhe der Leistungen, die er in Anspruch nehmen möchte. Auch eine Zusatzversicherung, die den ambulanten Bereich abdeckt, ist möglich, Sie werden dann als gesetzlich Versicherter wie ein Privatpatient behandelt.
PFLEGEVERSICHERUNG
Pflegeversicherung
Leider reicht in den meisten Fällen die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Pflege abzudecken. Wenn die eigenen Mittel nicht mehr reichen, sind Familienangehörige per Gesetz dazu verpflichtet, für den Pflegebedürftigen finanziell aufzukommen. Insofern ist die Absicherung des Pflegefalls wichtig – generationenübergreifend.